Kosten für Psychologische Therapie / klinisch-psychologische Behandlungen

 

Eine Sitzung  kostet Euro 110,-- (wobei Sie zw. 33 und 45 Euro von Ihrer Kasse refundiert bekommen können; Betrag versteht sich umsatzsteuerbefreit gem. §6 Abs. 1Z19 UstG)  Dauer: 60 Minuten

 

Eine Paartherapie kostet Euro 150,--

 

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mind. 4 Stunden vor dem Termin) werden verrechnet, wenn kein trifftiger Grund für das Nichterscheinen vorliegt.

 

 

ACHTUNG! NEU! ACHTUNG! NEU! ACHTUNG!

 Stand: 29.01.2024 Information zu den sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen in der klinisch-psychologischen Behandlung

Mit 01.01.2024 erfolgte die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und somit in die Leistungspflicht der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).

1. klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung:

Grundlage einer klinisch-psychologischen Behandlung als Kassenleistung wäre eine vertragliche Regelung. Eine solche vertragliche Regelung existiert nicht. Es ist daher nicht möglich eine klinisch-psychologische Behandlung auf Basis einer gänzlichen Kostenübernahme durch die ÖGK zu erbringen oder einen Einzelvertrag mit der ÖGK abzuschließen.

 

2. klinisch-psychologische Behandlung als Wahlleistung der ÖGK:

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung leistet die ÖGK bei der Inanspruchnahme einer klinischen Psychologin/eines klinischen Psychologen einen Kostenzuschuss.

 

2.1. Voraussetzungen

1. Es liegt eine psychische Befindungsstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist

2. Die klinische Psychologin/der klinische Psychologe muss in die Liste der klinischen Psychologen des Bundesministeriums eingetragen sein

3. Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten klinisch psychologischen Behandlung muss nachgewiesen werden.

4. Die Honorarnote muss folgende Angaben enthalten: a) Familienname, Vorname und Versicherungsnummer des/der Versicherten; bei Behandlung eines/einer Angehörigen zusätzlich seine/ihre Personaldaten, b) Diagnose (ICD-Code), c) Anzahl der Behandlungen (Sitzungen), d) Angaben darüber, ob eine Einzel- oder Gruppenbehandlung(sitzung) erfolgte, e) Datum und Dauer der einzelnen Behandlungen (Sitzungen),  f) Zahlungsbestätigung bzw. Einzahlungsnachweis (Zahlschein, Erlagschein, Kontoauszug); g) Unterschrift und Stempel des/der klinischen Psychologen/ klinischen Psychologin.

 

2.2. Höhe des Kostenzuschusses:

Ein Kostenzuschuss wird ab 01.01.2024 in folgender Höhe gewährt:

Einzelsitzung 30 Minuten € 19,30

Einzelsitzung 60 Minuten € 33,70 

 

Bewilligung durch die ÖGK: Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten klinisch psychologischen Behandlung muss nachgewiesen werden. Die ersten 10 Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung. Mit Beschlussfassung durch die Gremien der ÖGK wird eine Bewilligung der klinischpsychologischen Behandlung notwendig. Bewilligungspflichtig werden dadurch jene Behandlungseinheiten, welche nach der 10. Sitzung stattfinden (somit ab der 11. Sitzung). Die Beschlussfassung ist Ende April zu erwarten, die Bewilligung ist somit ab Mai 2024 verpflichtend für jene Einheiten einzuholen, welche die bewilligungsfreien Sitzungen übersteigen. Zu diesem Zwecke wird seitens der Sozialversicherungsträger ein Antragsformular zur Verfügung gestellt. Dieser Antrag ist durch die Psychologin/den Psychologen auszufüllen und durch die Patientin/den Patienten bei der ÖGK einzureichen. Ein Kostenzuschuss kann nur für jene Sitzungen geleistet werden, welche somit auch durch den medizinischen Dienst bewilligt wurden (ausgenommen davon sind nur die 10 bewilligungsfreien Einheiten). Die Anträge sind an die jeweilige Landesstelle der ÖGK zu übermitteln. Eine Übermittlung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

 

Zuschuß durch die SVS

hier wird noch verhandelt, momentan ist eine Rückerstattung von Euro 45,-- im Gespräch

 

 

Kinder und Jugendliche:

Über die Bezirkshauptmannschaft (Abteilung Jugendwohlfahrt und / oder Behindertenreferat) kann man einen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss besteht aus einer Rückerstattung von Euro 32,44 und wird für max. 30 Einheiten gewährt.

 

 

Empfehlenswert:  ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich zwischen den einzelnen Sitzungen oft sehr viel löst, bzw. klärt. So werden in der Sitzung bearbeitet Themen oft in Träumen bzw. unbewußt weiter ver- und bearbeitet. Deshalb vereinbare ich in der Regel die Termine im zwei  bzw.  drei wöchigen Abstand, um den Selbstheilungskräften genügend Raum zu geben. 

 

Ausgenommen: Krisenintervention - hier macht es Sinn,  die Sitzungen in kürzeren Zeitabständen zu vereinbaren.

 

 

Supervison:

Einzelsupervision:         Euro 110,-- pro Sitzung

Supervision wird auch über Zoom angeboten!

 

Gruppensupervision  vor Ort-  pro Einheit Euro 200,-- 

 

 

Entspannungstraining: das Training dauert 8 Einheiten und wird mit Euro 300,-- verrechnet

 

 

Vorträge / Seminare / Webinare: hier finden Sie die Kosten bei den entsprechenden Angeboten

 

alle Preise verstehen sich umsatzsteuerbefreit gem. §6 Abs. 1Z19 UstG

 

Achtung! nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mind. 4 Stunden vor dem Termin) werden  verrechnet!!!

 

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Vertrag über Psychologische Therapie / klinisch-psychologische Behandlung

 

 Zwischen   Maga. rer. nat. Petra Preimesberger

 

Klinische und Gesundheitspsychologin, Notfallpsychologin, Supervisorin, Traumabehandlung mit EMDR und Brainspotting, Lösungsfokusierte systemische Beratung (LFSB), Progressive Muskelrelaxation, Krisenintervention, burnout-Prophylaxe, Coaching 

Praxis: 8111 Gratwein-Strassengel, Murhofstrasse 46,  

e-mail: praxis@petra-preimesberger.com     

Mobil: 0664 411 9229 

www.petra-preimesberger.com

 

und

 

Name:____________________________________________________________________________

 

Geburtsdatum: _____________________________________

 

Adresse:___________________________________________________________________________

 

  

Gegenstand der Zusammenarbeit: Die KientIn und die Anbieterin sind sich einig, dass sie im Rahmen einer Psychologischen Behandlung und Beratung / Therapie zusammenarbeiten wollen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses haben sich die Beteiligten bereits kennen gelernt, sowie Form und Inhalt der geplanten Zusammenarbeit ausführlich besprochen. Der Vertrag verpflichtet beide Seiten, sich vorbehaltlos und ernsthaft um das Erreichen der vereinbarten Ziele zu bemühen, er garantiert aber nicht den Erfolg der Bemühungen. Aus dem Vertrag ergibt sich kein Anspruch und keine Garantie auf Erfolg der Zusammenarbeit  – auch bei erfolgloser Zusammenarbeit, so die gesetzliche Lage, besteht Zahlungspflicht. 

 

Kosten: Anbieterin und KlientIn sind sich darüber einig, dass die Kosten der Behandlung von der KlientIn getragen und direkt an die Anbieterin gezahlt werden.

Vereinbartes Honorar pro Termin: Euro  110,--.  

 

Häufigkeit der Zusammenarbeit und Stundenlänge: Die KlientIn und die Anbieterin sind sich einige, dass die Zusammenarbeit  1-2 pro  Monat stattfindet. In der Regel für jeweils 60 Minuten. Kürzere oder längere Sitzungen können bei Bedarf in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart werden. Beide Seiten sind sich einig, dass die Wahrnehmung der vereinbarten Termine verpflichtend ist.  

 

Aufklärungspflichten: Die Anbieterin verpflichtet sich, die KlientIn vor Abschluss dieses Vertrages in allgemein verständlicher Form über die allgemeinen Vor- und Nachteile der beabsichtigten Vorgehensweise, deren Wirkungsweise und eventuell damit verbundene Risiken und Nebenwirkungen zu unterrichten. Es ist außerdem einsichtig zu machen, dass das Erreichen der vereinbarten Ziele mindestens ebenso sehr von der Bereitschaft der KlientIn zur Arbeit an sich selbst und zur eigenen Veränderung abhängig, wie von der Kompetenz der Anbieterin: Diese leistet der KlientIn lediglich die notwendigen Hilfestellungen – im Rahmen der verabredeten Vorgehensweise und auf der Grundlage einer vertrauensvollen Beziehung zwischen KlientIn und Anbieterin.  

 

Aufzeichnungs-Rechte und –Pflichten, Schweigepflicht, Datenschutz: Die KlientIn und die Anbieterin sind sich einige, dass die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Aufzeichnungspflichten, Schweigepflicht und Datenschutz einzuhalten sind.  

Die KlientIn und die Anbieterin bestätigen mit ihren nachstehenden Unterschriften, dass sie alle Vertragspunkte aufmerksam durchgelesen, mit einander besprochen und zustimmend zur Kenntnis genommen haben.

 

                                                           Gratwein-Strassengel, den ____________________

 

 

 

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Unterschrift KlientIn                                                                  Unterschrift Mag.a Petra Preimesberger